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Das
Telemediengesetz (TMG) ersetzt seit dem 1.3.2007 das TDG. Die Informationspflichten,
die vormals in § 6 TDG niedergelegt waren, finden sich nun inhaltsgleich
(außer redaktionellen Änderungen) in § 5 TMG. Die Informationspflichten
gelten auch für die Anwaltshomepage. Laut Gesetzesbegründung
sind Anwälte verpflichtet, auf die berufsrechtlichen Regelungen hinzuweisen.
Ausreichend ist ein Link auf eine entsprechende Sammlung im Netz. Die
berufsrechtlichen Regelungen finden sich auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer
(BRAK) www.brak.de
unter: http://www.brak.de/seiten/06.php Für die von uns im Rahmen der
erteilten Mandate erbrachten Leistungen übernehmen wir die Haftung. Trotz sorgfältiger inhaltlicher
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